Ausschreibungen 

Förderpreis – Textflimmern

Autor*innenwettbewerb des Theaters Kiel
in Kooperation mit dem Literaturhaus Schleswig-Holstein

ermöglicht durch die Berenberg Bank Stiftung von 1990

Das Theater Kiel vergibt in Kooperation mit dem Literaturhaus Schleswig-Holstein 2024 erstmals den neuen Förderpreis »Textflimmern« für Nachwuchsdramatiker*innen.

Hierzu wird im Rahmen eines Autor*innenwettbewerbs von einer zu diesem Zweck zusammengestellten Jury das Gewinnerstück ermittelt.

Der Preis ist mit 7000 Euro dotiert, mit einer öffentlichen Verleihung und mit einer Uraufführung am Theater Kiel (Aufführungsort: Studiobühne des Schauspielhauses) Anfang des Jahres 2025 verbunden.

Teilnahmebedingungen:

Der Wettbewerb »Textflimmern« sucht ein Theaterstück, das anhand von Dialogen und klaren Rollenzuweisungen eine Geschichte erzählt. Das Stück sollte mit mindestens zwei, maximal vier Schauspieler*innen zu besetzen sein und eine Spieldauer von 80 Minuten nicht überschreiten. Außerhalb dieser Voraussetzungen gibt es keine weiteren formalen Vorgaben.

Thematisch sollte sich das Stück – egal ob symbolisch überhöht, konkret gesellschaftspolitisch oder in eine private Situation gespiegelt – mit Aspekten des Klimawandels und den daraus resultierenden Folgen des menschlichen Zusammenlebens auseinandersetzen. Ein norddeutscher Bezug ist dabei gewünscht, aber nicht Voraussetzung.

Teilnahmeberechtigt sind Nachwuchsdramatiker*innen, von denen bisher maximal 1-2 Texte an professionellen Theatern zur Uraufführung gekommen sind. Der eingereichte Text selbst muss frei zur Uraufführung sein.

Für die Juryauswahl erbitten wir ein 3-5 seitiges Exposé mit Rollenbeschreibungen und einem möglichst detaillierten szenischen Ablauf sowie eine 4-6 seitige dialogische Beispielszene des späteren Stücks (Arial, Schriftgröße 12, 1 ½ zeilig).

Exposé und Szene mit Angabe von Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse und einer kurzen künstlerischen Vita per E-Mail bitte an Ines.Peters@theater-kiel.de senden. (Einsendeschluss Exposé: 30. März 2024).

Die Juryentscheidung fällt im Anschluss bis Ende April. Das fertige Stück sollte dann bis 1. September 2024 vorliegen.

(Die Bewerberinnen und Bewerber erklären sich bei Einsendung mit der Speicherung und Versendung der eingereichten Daten via Internet im Rahmen der internen Jury-Arbeit einverstanden.)

 

Stipendien für Bildende Kunst, Literatur & Komposition

Bewerbungen für 2024

Bewerbungszeitraum: ab September 2023

Das Künstlerhaus Lauenburg wurde 1986 gegründet und ist eine internationale Stipendiatenstätte des Landes Schleswig-Holstein für zeitgenössische Bildende Kunst, Literatur und Komposition. Es bietet Nachwuchstalenten aus aller Welt die Möglichkeit in einem ungestörten Arbeitsumfeld neue Projekte zu realisieren und diese einem interessierten Publikum öffentlich vorzustellen. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler ohne Einschränkung des Alters oder des Wohnsitzes. Bewerberinnen und Bewerber mit Kind sind willkommen.

Im Rahmen des Stipendiums erhalten die Geförderten für den Zeitraum ihres Aufenthaltes einen monatlichen Zuschuss von 750,- EUR. Zusätzliche Mittel für Materialausgaben und projektbezogene Publikationen können mit fachlicher Unterstützung des Künstlerhauses eingeworben werden, es besteht aber keine Erfolgsgarantie.Das Künstlerhaus Lauenburg erhält finanzielle Unterstützung durch das Land Schleswig-Holstein, den Kreis Herzogtum Lauenburg, die Stadt Lauenburg und den Förderverein Künstlerhaus Lauenburg/Elbe e.V., der das Haus seit 2009 in eigener Trägerschaft führt.

Das Künstlerhaus Lauenburg schreibt für das Land Schleswig-Holstein fünf Stipendien in folgenden möglichen Bereichen aus:

  • drei Stipendien für Bildende Kunst, wobei ein Stipendium den Schwerpunkt auf neue Medien und Film setzt
  • ein Stipendium für Literatur
  • ein Stipendium für Komposition

Das Residenzstipendium beinhaltet freie Wohnungs- und Ateliernutzung. Stromversorgung für Wohnung und Atelier, Internet sowie Telefonie im deutschen Festnetz sind ebenfalls kostenlos. Jede/r StipendiatIn erhält während des Aufenthaltes im Künstlerhaus monatlich 750 EUR netto.

Erwartungen an die StipendiatInnen

Das Künstlerhaus soll der Öffentlichkeit durch wechselnde Ausstellungen zugänglich gemacht werden. Es geht davon aus, dass der weit überwiegende Teil des Stipendiums in Lauenburg verbracht und die Verantwortung für die Galerie während der Ausstellungslaufzeiten (Aufsicht) mit übernommen wird.
Von den StipendiatInnen wird während ihres Aufenthaltes im Künstlerhaus jeweils eine Einzelpräsentation und ein Künstlergespräch erwartet, sowie eine gemeinsame Erstpräsentation und Finissage.
Weiterhin wird eine präsentationsfähige Werkgabe an die Galerie der zeitgenössischen Künste Lauenburg (Träger Künstlerhaus Lauenburg) sowie für das Land Schleswig-Holstein ein DIN A4-Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Lauenburg erwartet.
Die Exklusivität der Ausstellungen und Produktionen im Künstlerhaus wird vorausgesetzt.

Das Künstlerhaus begrüßt eine Beteiligung der StipendiatInnen an Projekten zur Förderung von Kunst und Kultur als pädagogischem Auftrag in Kooperation mit dem Offenen Atelier des Künstlerhauses. Weitere Ausstellungen, Aktionstage, Gesprächsrunden – auch an anderen Orten in Lauenburg und Schleswig- Holstein – werden nach Möglichkeit durch den Trägerverein Künstlerhaus Lauenburg/Elbe e.V. unterstützt.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Um Aufnahme in das Künstlerhaus Lauenburg können sich professionelle deutsche und internationale Künstlerinnen und Künstler bewerben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind KünstlerInnen, die zum Antrittszeitpunkt des Stipendiums noch studieren oder parallel ein anderes Residenz-, Arbeits- oder Reisestipendium erhalten. Der/die BewerberIn versichert, in den letzten drei Jahren kein anderes vom Land Schleswig-Holstein gefördertes Stipendium erhalten zu haben. Dazu zählen Residenz-/Aufenthaltsstipendien, Arbeits- und Reisestipendien.

 

Arbeitsstipendien der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Arbeitsstipendien werden für einen frei gewählten Ort vergeben für die Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater. Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das beabsichtigte Projekt.

Gründungsjahr: 2009

Stifter/Träger: Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Anschrift:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Andrea Kühnast
Postfach 7124
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-5883
E-Mail: andrea.kuehnast@bimi.landsh.de

Besucheradresse:
Jensendamm 5
24103 Kiel

Zielgruppe: insbesondere junge professionelle Künstlerinnen und Künstler

Vergabeturnus: jährlich

Vergabeform: Ein Arbeitsstipendium wird mit maximal 6.000 Euro gefördert. Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Nach Abschluss des Projektes ist ein Tätigkeits- und Erfahrungsbericht vorzulegen. Die künstlerischen Ergebnisse der Stipendien werden alle zwei Jahre in geeigneter Form präsentiert.

Voraussetzungen:

  • Für Bildende Künstler/innen, Musiker/innen und Bewerber/innen aus dem Theaterbereich der Abschluss der künstlerischen Ausbildung und/oder alternativ Referenzen anerkannter Künstler/innen oder Mentor/innen
  • Für Schriftsteller/innen bereits veröffentlichte literarische Werke
  • Für Übersetzer/innen der Nachweis bereits erfolgreicher Übersetzertätigkeit
  • Wohnsitz/Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein

Vergabegremium: Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein auf Vorschlag der Stipendienkommission des Landes. Die Mitglieder der Kommission sind ehrenamtlich tätig.

Eigenbewerbung: erforderlich

Abgabetermin: jährlich 28. Februar

Bewerbungsunterlagen: Dem Bewerbungsbogen sind eine Projektbeschreibung und Arbeitsproben hinzuzufügen.

Weitere Informationen: Die Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.

 

Reisestipendien der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Reisestipendien werden vergeben für die Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater. Sie können für Aufenthalte im In- und Ausland im Rahmen einer Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Symposien, Meisterkursen und ähnlichen Veranstaltungen vergeben werden. Maßgeblich ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens. Das Reisestipendium soll vorrangig der künstlerischen Weiterentwicklung dienen.

Gründungsjahr: 2009

Stifter/Träger: Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Anschrift:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Frau Andrea Kühnast
Postfach 7124
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-5883
E-Mail: andrea.kuehnast@bimi.landsh.de

Besucheradresse:
Jensendamm 5
24103 Kiel

Zielgruppe: insbesondere junge professionelle Künstlerinnen und Künstler

Vergabeturnus: jährlich

Vergabeform: Die Reisestipendien werden mit maximal 10.000 Euro pro Jahr gefördert (inklusive Reisekosten). Nach Abschluss des Projektes ist ein Erfahrungsbericht mit einem Kostennachweis vorzulegen. Die künstlerischen Ergebnisse der Stipendien werden alle zwei Jahre in geeigneter Form präsentiert.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz/Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein
  • Einladung der Veranstalter oder Vorlage des Veranstaltungsprogramms

Vergabegremium: Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung auf Vorschlag der Stipendienkommission des Landes. Die Mitglieder der Kommission sind ehrenamtlich tätig.

Eigenbewerbung: erforderlich

Abgabetermin: jährlich 28. Februar

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsbogen
  • Projektbeschreibung
  • Arbeitsproben
  • Kostenkalkulation
  • Einladung oder Veranstaltungsprogramm
  • für Übersetzerinnen und Übersetzer: Nachweis über bereits erfolgreiche Übersetzertätigkeit

Weitere Informationen: Die Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.

Otte 1 Künstlerhaus Eckernförde

Das Künstlerhaus „Otte1“ – genannt nach seinem Standort in der Ottestraße 1 – ist ein Ort künstlerischen Arbeitens und internationaler Begegnungen. Es fördert durch die Vergabe von Aufenthaltsstipendien professionelle Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik/Komposition. Die vier Ateliers stehen mietfrei zur Verfügung, außerdem erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine finanzielle Unterstützung von aktuell 700,00 Euro im Monat.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online in den Monaten Juni bis August des jeweiligen Vorjahres. Die Auswahl erfolgt durch eine professionell, prominent besetzte Jury in den jeweiligen Bereichen.

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