Ausschreibungen
Literaturpreis Neue Prosa 2022/2023
Bewerbungsinformationen zum Download
Das Literaturhaus Schleswig-Holstein e.V. und das Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien der CAU Kiel schreiben zum 5. Mal den Literaturpreis »Neue Prosa« aus. Der Preis ist mit einem Preisgeld von 2.500 EUR dotiert. Der Preis »Neue Prosa« hat das Ziel, auf die Bedeutung zeitgenössischer Literatur in und für Schleswig-Holstein hinzuweisen.
Bewerben können sich Autor*Innen, deren Lebenslauf einen Bezug zu Schleswig-Holstein erkennen lässt, mit einer bisher unveröffentlichten Erzählprosa. Erste Publikationserfahrungen sind erwünscht, aber keine notwendige Voraussetzung. Besonders jüngere Autor*Innen sollen sich zur Teilnahme ermuntert fühlen.
Jede Teilnehmer*in kann nur eine Bewerbung einreichen und bestätigt, dass der eingereichte Text von ihm/ihr verfasst und noch nicht anderweitig publiziert wurde. Außerdem stimmt jede Bewerber*in ausdrücklich zu, den Beitrag, unter eigenem Namen und mit biografischen Angaben, ggf. im Rahmen einer Preis-Anthologie zu publizieren. Die Urheberrechte verbleiben bei den Verfasser*innen.
Thematische Vorgaben gibt es nicht. Die eingereichten Texte dürfen nicht veröffentlicht sein und nicht zu anderen Wettbewerben eingereicht werden. Das betrifft auch Veröffentlichungen in digitalen Medien, Zeitschriften und Anthologien. Der Umfang des Textes darf die Länge von zwanzig Normseiten / 36.000 Zeichen (incl. Leerzeichen / pro Seite 1800 Zeichen) nicht überschreiten. Überlange Einsendungen werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Arbeiten sind in zweifacher schriftlicher Ausfertigung im DIN A4-Format einzureichen, einseitig bedruckt, Schriftgröße 12, als lose Blätter (ohne Heftung). Auf den Manuskriptseiten dürfen weder Name des Absenders noch ein Kennwort o.ä. erscheinen. Die Bewerber*in muss der Einsendung eine kurze Biografie mit Namen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer. und E-Mail-Adresse beilegen. Eine digitalisierte Kopie des Wettbewerbstextes ist auf Nachfrage nachzureichen. Texte, die den Formalia nicht entsprechen, werden von der Ausschreibung ausgeschlossen.
Einsendungen sind ausschließlich per Post zu richten an:
Frau Britta Lange
Literaturhaus Schleswig-Holstein e.V., Schwanenweg 13, 24105 Kiel
Infos unter info@literaturhaus-sh.de
Einsendeschluss ist Montag, der 26. September 2022. Alle BewerberInnen erhalten eine Benachrichtigung, eine Rücksendung des eingereichten Materials erfolgt nicht. Die Auswahl der Preisträger*in erfolgt durch eine unabhängige Fachjury.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stipendien für Bildende Kunst, Literatur & Komposition
Bewerbungen für 2023
Bewerbungszeitraum: ab September 2022
Das Künstlerhaus Lauenburg wurde 1986 gegründet und ist eine internationale Stipendiatenstätte des Landes Schleswig-Holstein für zeitgenössische Bildende Kunst, Literatur und Komposition. Es bietet Nachwuchstalenten aus aller Welt die Möglichkeit in einem ungestörten Arbeitsumfeld neue Projekte zu realisieren und diese einem interessierten Publikum öffentlich vorzustellen. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler ohne Einschränkung des Alters oder des Wohnsitzes. Bewerberinnen und Bewerber mit Kind sind willkommen.
Im Rahmen des Stipendiums erhalten die Geförderten für den Zeitraum ihres Aufenthaltes einen monatlichen Zuschuss von 750,- EUR. Zusätzliche Mittel für Materialausgaben und projektbezogene Publikationen können mit fachlicher Unterstützung des Künstlerhauses eingeworben werden, es besteht aber keine Erfolgsgarantie.Das Künstlerhaus Lauenburg erhält finanzielle Unterstützung durch das Land Schleswig-Holstein, den Kreis Herzogtum Lauenburg, die Stadt Lauenburg und den Förderverein Künstlerhaus Lauenburg/Elbe e.V., der das Haus seit 2009 in eigener Trägerschaft führt.
Das Künstlerhaus Lauenburg schreibt für das Land Schleswig-Holstein fünf Stipendien in folgenden möglichen Bereichen aus:
- drei Stipendien für Bildende Kunst, wobei ein Stipendium den Schwerpunkt auf neue Medien und Film setzt
- ein Stipendium für Literatur
- ein Stipendium für Komposition
Das Residenzstipendium beinhaltet freie Wohnungs- und Ateliernutzung. Stromversorgung für Wohnung und Atelier, Internet sowie Telefonie im deutschen Festnetz sind ebenfalls kostenlos. Jede/r StipendiatIn erhält während des Aufenthaltes im Künstlerhaus monatlich 750 EUR netto.
Erwartungen an die StipendiatInnen
Das Künstlerhaus soll der Öffentlichkeit durch wechselnde Ausstellungen zugänglich gemacht werden. Es geht davon aus, dass der weit überwiegende Teil des Stipendiums in Lauenburg verbracht und die Verantwortung für die Galerie während der Ausstellungslaufzeiten (Aufsicht) mit übernommen wird.
Von den StipendiatInnen wird während ihres Aufenthaltes im Künstlerhaus jeweils eine Einzelpräsentation und ein Künstlergespräch erwartet, sowie eine gemeinsame Erstpräsentation und Finissage.
Weiterhin wird eine präsentationsfähige Werkgabe an die Galerie der zeitgenössischen Künste Lauenburg (Träger Künstlerhaus Lauenburg) sowie für das Land Schleswig-Holstein ein DIN A4-Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Lauenburg erwartet.
Die Exklusivität der Ausstellungen und Produktionen im Künstlerhaus wird vorausgesetzt.
Das Künstlerhaus begrüßt eine Beteiligung der StipendiatInnen an Projekten zur Förderung von Kunst und Kultur als pädagogischem Auftrag in Kooperation mit dem Offenen Atelier des Künstlerhauses. Weitere Ausstellungen, Aktionstage, Gesprächsrunden – auch an anderen Orten in Lauenburg und Schleswig- Holstein – werden nach Möglichkeit durch den Trägerverein Künstlerhaus Lauenburg/Elbe e.V. unterstützt.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Um Aufnahme in das Künstlerhaus Lauenburg können sich professionelle deutsche und internationale Künstlerinnen und Künstler bewerben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind KünstlerInnen, die zum Antrittszeitpunkt des Stipendiums noch studieren oder parallel ein anderes Residenz-, Arbeits- oder Reisestipendium erhalten. Der/die BewerberIn versichert, in den letzten drei Jahren kein anderes vom Land Schleswig-Holstein gefördertes Stipendium erhalten zu haben. Dazu zählen Residenz-/Aufenthaltsstipendien, Arbeits- und Reisestipendien.
Arbeitsstipendien der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Arbeitsstipendien werden für einen frei gewählten Ort vergeben für die Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater. Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das beabsichtigte Projekt.
Gründungsjahr: 2009
Stifter/Träger: Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Anschrift:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Andrea Kühnast
Postfach 7124
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-5883
E-Mail: andrea.kuehnast@bimi.landsh.de
Besucheradresse:
Jensendamm 5
24103 Kiel
Zielgruppe: insbesondere junge professionelle Künstlerinnen und Künstler
Vergabeturnus: jährlich
Vergabeform: Ein Arbeitsstipendium wird mit maximal 6.000 Euro gefördert. Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Nach Abschluss des Projektes ist ein Tätigkeits- und Erfahrungsbericht vorzulegen. Die künstlerischen Ergebnisse der Stipendien werden alle zwei Jahre in geeigneter Form präsentiert.
Voraussetzungen:
- Für Bildende Künstler/innen, Musiker/innen und Bewerber/innen aus dem Theaterbereich der Abschluss der künstlerischen Ausbildung und/oder alternativ Referenzen anerkannter Künstler/innen oder Mentor/innen
- Für Schriftsteller/innen bereits veröffentlichte literarische Werke
- Für Übersetzer/innen der Nachweis bereits erfolgreicher Übersetzertätigkeit
- Wohnsitz/Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein
Vergabegremium: Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein auf Vorschlag der Stipendienkommission des Landes. Die Mitglieder der Kommission sind ehrenamtlich tätig.
Eigenbewerbung: erforderlich
Abgabetermin: jährlich 28. Februar
Bewerbungsunterlagen: Dem Bewerbungsbogen sind eine Projektbeschreibung und Arbeitsproben hinzuzufügen.
Weitere Informationen: Die Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.
Reisestipendien der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Reisestipendien werden vergeben für die Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater. Sie können für Aufenthalte im In- und Ausland im Rahmen einer Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Symposien, Meisterkursen und ähnlichen Veranstaltungen vergeben werden. Maßgeblich ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens. Das Reisestipendium soll vorrangig der künstlerischen Weiterentwicklung dienen.
Gründungsjahr: 2009
Stifter/Träger: Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Anschrift:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Frau Andrea Kühnast
Postfach 7124
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-5883
E-Mail: andrea.kuehnast@bimi.landsh.de
Besucheradresse:
Jensendamm 5
24103 Kiel
Zielgruppe: insbesondere junge professionelle Künstlerinnen und Künstler
Vergabeturnus: jährlich
Vergabeform: Die Reisestipendien werden mit maximal 10.000 Euro pro Jahr gefördert (inklusive Reisekosten). Nach Abschluss des Projektes ist ein Erfahrungsbericht mit einem Kostennachweis vorzulegen. Die künstlerischen Ergebnisse der Stipendien werden alle zwei Jahre in geeigneter Form präsentiert.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz/Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein
- Einladung der Veranstalter oder Vorlage des Veranstaltungsprogramms
Vergabegremium: Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung auf Vorschlag der Stipendienkommission des Landes. Die Mitglieder der Kommission sind ehrenamtlich tätig.
Eigenbewerbung: erforderlich
Abgabetermin: jährlich 28. Februar
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsbogen
- Projektbeschreibung
- Arbeitsproben
- Kostenkalkulation
- Einladung oder Veranstaltungsprogramm
- für Übersetzerinnen und Übersetzer: Nachweis über bereits erfolgreiche Übersetzertätigkeit
Weitere Informationen: Die Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.
Otte 1 Künstlerhaus Eckernförde
Das Künstlerhaus „Otte1“ – genannt nach seinem Standort in der Ottestraße 1 – ist ein Ort künstlerischen Arbeitens und internationaler Begegnungen. Es fördert durch die Vergabe von Aufenthaltsstipendien professionelle Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik/Komposition. Die vier Ateliers stehen mietfrei zur Verfügung, außerdem erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine finanzielle Unterstützung von aktuell 700,00 Euro im Monat.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online in den Monaten Juni bis August des jeweiligen Vorjahres. Die Auswahl erfolgt durch eine professionell, prominent besetzte Jury in den jeweiligen Bereichen.