Ausschreibungen 

Liliencron-Nachwuchspreis für Lyrik aus Schleswig-Holstein

Das Literaturhaus Schleswig-Holstein e.V. und das Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien der CAU Kiel vergeben zum zweiten Mal den Liliencron-Nachwuchspreis für Lyrik aus Schleswig-Holstein. Der mit 1000 Euro dotierte Preis ist ein Teilprojekt der renommierten Liliencron-Dozentur und wird von Studierenden des Instituts für Neuere Deutsche Literatur und Medien der CAU Kiel im Rahmen eines Projektseminars auf der Grundlage einer Vorauswahl vergeben. Das Projekt hat zwei zentrale Ziele: Der Wettbewerb möchte Lyriker*innen aus Schleswig-Holstein fördern und einem breiten Publikum präsentieren. Darüber hinaus wird den Studierenden des Projektseminars die Möglichkeit gegeben, einschlägige Kompetenzen im Bereich der Literaturvermittlung zu erwerben. Der Preis wird im Rahmen der Liliencron-Dozentur für Lyrik 2025 verliehen.

Vergabe an: Nachwuchslyriker*innen
Art der Förderung: Preis
Kategorie: Lyrik
Bewerbungsfrist: 19. August 2024
Vergabe: einmalig
Zuwendung: 1000 Euro einmalig
Zuwendungsgeber: Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien der CAU Kiel
Verleihung: 27. Januar 2025 im Literaturhaus Schleswig-Holstein; außerdem findet am 28. Januar 2025 ein moderiertes Gespräch zwischen Liliencron-Dozent*in und Preisträger*in statt. Geplant ist zudem eine Publikation der preisgekrönten Texte. Mit der Teilnahme verpflichten sich die Einsender*innen, dem Literaturhaus Schleswig-Holstein e.V. ihren Textbeitrag für eine eventuelle honorarfreie Veröffentlichung zu überlassen. Die Rechte verbleiben in jedem Fall bei den Autor*innen. Im Falle einer Veröffentlichung durch das Literaturhaus erhalten Sie ein kostenloses Belegexemplar
Sonstiges: Zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten können nicht übernommen werden

Voraussetzungen

An dem Wettbewerb teilnehmen können Bewerber*innen im Alter von 18 bis 36 Jahren, die nicht mehr als zwei Bücher im Bereich Lyrik publiziert haben und deren Biographie einen Bezug zu Schleswig-Holstein aufweist. Es gibt keine thematische Vorgabe.

Bewerbung

Zum Wettbewerb eingereicht werden sollen genau drei noch nicht veröffentlichte Gedichte in deutscher Sprache. Es gibt keine thematischen Vorgaben. Pro Person ist nur eine Einreichung zum Liliencron-Nachwuchspreis möglich. Der Umfang eines Gedichts sollte die Länge von einer Normseite nicht überschreiten. 

Die Bewerbung ist als zusammenhängendes PDF im DIN A 4-Format, Schriftgröße 12 einzureichen. Die Seiten mit den Gedichten dürfen weder den Namen des*der Bewerber*in noch Kennwörter oder Ähnliches enthalten. Bitte bauen Sie die Bewerbung wie folgt auf:

Erste Seite
Name und aktuelle Adresse des*der Bewerber*in
E-Mail-Adresse des*der Bewerber*in
Geburtsdatum des*der Bewerber*in
Buchpublikationen des*der Bewerber*in

Zweite Seite
Kurzer biographischer Text, aus dem ein biographischer Bezug zu Schleswig-Holstein ersichtlich wird.

Dritte Seite
Unterschriebene Erklärung, mit folgendem Text:
Ich bestätige, dass die eingereichten Texte bisher nicht publiziert oder bei anderen Wettbewerben eingereicht wurden. In dem Fall, dass ich den Liliencron-Nachwuchspreis gewinne, erkläre ich mich mit folgenden Punkten einverstanden:
Ich bin bereit, an den Veranstaltungen der Liliencron-Dozentur 2025 (27. und 28. Januar 2025) teilzunehmen und den Preis im Rahmen der Dozentur verliehen zu bekommen und die Texte im Rahmen einer Lesung zu präsentieren. Zudem bin ich einverstanden, dass die Gedichte ggf. auch auf der Homepage des Instituts für Neuere Deutsche Literatur und Medien der CAU Kiel und des Literaturhauses SH publiziert werden und ggf. auch in weiteren Publikationsmedien (Literaturzeitschrift/ literaturwissenschaftliche Fachpublikation). Die Urheberrechte verbleiben bei dem*der Verfasser*in.

Vierte bis sechste Seite
Pro Seite enthalten die Seiten je ein Gedicht. Der Umfang eines Gedichts sollte die Länge von einer Normseite nicht überschreiten. Der Name der Bewerber*in darf auf den Manuskriptseiten nicht erscheinen.

Texte, die den Formalia nicht entsprechen, werden von der Ausschreibung ausgeschlossen.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an Dr. Mareen van Marwyck, CAU Kiel, mvanmarwyck@ndlmedien.uni-kiel.de unter dem Betreff „Liliencron-Nachwuchspreis 2025“. Einsendeschluss ist der 19. August 2024. Alle Teilnehmenden erhalten eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Über das Ergebnis kann nur der*die Preisträger*in informiert werden. Die Benachrichtigung erfolgt Ende Dezember 2024. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren findet im Rahmen eines Projektseminars am Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien der CAU Kiel statt. Der Preis wird von einer studentischen Jury auf der Grundlage einer Vorauswahl vergeben. Die Vorauswahl wird von einer Jury aus Lehrenden des Instituts getroffen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Projektseminar nicht durchführbar sein sollte, wird der Preis von einer Fachjury vergeben 

 

Stipendien für Bildende Kunst, Literatur & Komposition

Bewerbungen für 2024

Bewerbungszeitraum: ab September 2023

Das Künstlerhaus Lauenburg wurde 1986 gegründet und ist eine internationale Stipendiatenstätte des Landes Schleswig-Holstein für zeitgenössische Bildende Kunst, Literatur und Komposition. Es bietet Nachwuchstalenten aus aller Welt die Möglichkeit in einem ungestörten Arbeitsumfeld neue Projekte zu realisieren und diese einem interessierten Publikum öffentlich vorzustellen. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler ohne Einschränkung des Alters oder des Wohnsitzes. Bewerberinnen und Bewerber mit Kind sind willkommen.

Im Rahmen des Stipendiums erhalten die Geförderten für den Zeitraum ihres Aufenthaltes einen monatlichen Zuschuss von 750,- EUR. Zusätzliche Mittel für Materialausgaben und projektbezogene Publikationen können mit fachlicher Unterstützung des Künstlerhauses eingeworben werden, es besteht aber keine Erfolgsgarantie.Das Künstlerhaus Lauenburg erhält finanzielle Unterstützung durch das Land Schleswig-Holstein, den Kreis Herzogtum Lauenburg, die Stadt Lauenburg und den Förderverein Künstlerhaus Lauenburg/Elbe e.V., der das Haus seit 2009 in eigener Trägerschaft führt.

Das Künstlerhaus Lauenburg schreibt für das Land Schleswig-Holstein fünf Stipendien in folgenden möglichen Bereichen aus:

  • drei Stipendien für Bildende Kunst, wobei ein Stipendium den Schwerpunkt auf neue Medien und Film setzt
  • ein Stipendium für Literatur
  • ein Stipendium für Komposition

Das Residenzstipendium beinhaltet freie Wohnungs- und Ateliernutzung. Stromversorgung für Wohnung und Atelier, Internet sowie Telefonie im deutschen Festnetz sind ebenfalls kostenlos. Jede/r StipendiatIn erhält während des Aufenthaltes im Künstlerhaus monatlich 750 EUR netto.

Erwartungen an die StipendiatInnen

Das Künstlerhaus soll der Öffentlichkeit durch wechselnde Ausstellungen zugänglich gemacht werden. Es geht davon aus, dass der weit überwiegende Teil des Stipendiums in Lauenburg verbracht und die Verantwortung für die Galerie während der Ausstellungslaufzeiten (Aufsicht) mit übernommen wird.
Von den StipendiatInnen wird während ihres Aufenthaltes im Künstlerhaus jeweils eine Einzelpräsentation und ein Künstlergespräch erwartet, sowie eine gemeinsame Erstpräsentation und Finissage.
Weiterhin wird eine präsentationsfähige Werkgabe an die Galerie der zeitgenössischen Künste Lauenburg (Träger Künstlerhaus Lauenburg) sowie für das Land Schleswig-Holstein ein DIN A4-Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Lauenburg erwartet.
Die Exklusivität der Ausstellungen und Produktionen im Künstlerhaus wird vorausgesetzt.

Das Künstlerhaus begrüßt eine Beteiligung der StipendiatInnen an Projekten zur Förderung von Kunst und Kultur als pädagogischem Auftrag in Kooperation mit dem Offenen Atelier des Künstlerhauses. Weitere Ausstellungen, Aktionstage, Gesprächsrunden – auch an anderen Orten in Lauenburg und Schleswig- Holstein – werden nach Möglichkeit durch den Trägerverein Künstlerhaus Lauenburg/Elbe e.V. unterstützt.

Bewerbung und Auswahlverfahren

Um Aufnahme in das Künstlerhaus Lauenburg können sich professionelle deutsche und internationale Künstlerinnen und Künstler bewerben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind KünstlerInnen, die zum Antrittszeitpunkt des Stipendiums noch studieren oder parallel ein anderes Residenz-, Arbeits- oder Reisestipendium erhalten. Der/die BewerberIn versichert, in den letzten drei Jahren kein anderes vom Land Schleswig-Holstein gefördertes Stipendium erhalten zu haben. Dazu zählen Residenz-/Aufenthaltsstipendien, Arbeits- und Reisestipendien.

 

Arbeitsstipendien der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Arbeitsstipendien werden für einen frei gewählten Ort vergeben für die Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater. Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das beabsichtigte Projekt.

Gründungsjahr: 2009

Stifter/Träger: Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Anschrift:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Andrea Kühnast
Postfach 7124
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-5883
E-Mail: andrea.kuehnast@bimi.landsh.de

Besucheradresse:
Jensendamm 5
24103 Kiel

Zielgruppe: insbesondere junge professionelle Künstlerinnen und Künstler

Vergabeturnus: jährlich

Vergabeform: Ein Arbeitsstipendium wird mit maximal 6.000 Euro gefördert. Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Nach Abschluss des Projektes ist ein Tätigkeits- und Erfahrungsbericht vorzulegen. Die künstlerischen Ergebnisse der Stipendien werden alle zwei Jahre in geeigneter Form präsentiert.

Voraussetzungen:

  • Für Bildende Künstler/innen, Musiker/innen und Bewerber/innen aus dem Theaterbereich der Abschluss der künstlerischen Ausbildung und/oder alternativ Referenzen anerkannter Künstler/innen oder Mentor/innen
  • Für Schriftsteller/innen bereits veröffentlichte literarische Werke
  • Für Übersetzer/innen der Nachweis bereits erfolgreicher Übersetzertätigkeit
  • Wohnsitz/Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein

Vergabegremium: Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein auf Vorschlag der Stipendienkommission des Landes. Die Mitglieder der Kommission sind ehrenamtlich tätig.

Eigenbewerbung: erforderlich

Abgabetermin: jährlich 28. Februar

Bewerbungsunterlagen: Dem Bewerbungsbogen sind eine Projektbeschreibung und Arbeitsproben hinzuzufügen.

Weitere Informationen: Die Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.

 

Reisestipendien der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Reisestipendien werden vergeben für die Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater. Sie können für Aufenthalte im In- und Ausland im Rahmen einer Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Symposien, Meisterkursen und ähnlichen Veranstaltungen vergeben werden. Maßgeblich ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens. Das Reisestipendium soll vorrangig der künstlerischen Weiterentwicklung dienen.

Gründungsjahr: 2009

Stifter/Träger: Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Anschrift:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Frau Andrea Kühnast
Postfach 7124
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-5883
E-Mail: andrea.kuehnast@bimi.landsh.de

Besucheradresse:
Jensendamm 5
24103 Kiel

Zielgruppe: insbesondere junge professionelle Künstlerinnen und Künstler

Vergabeturnus: jährlich

Vergabeform: Die Reisestipendien werden mit maximal 10.000 Euro pro Jahr gefördert (inklusive Reisekosten). Nach Abschluss des Projektes ist ein Erfahrungsbericht mit einem Kostennachweis vorzulegen. Die künstlerischen Ergebnisse der Stipendien werden alle zwei Jahre in geeigneter Form präsentiert.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz/Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein
  • Einladung der Veranstalter oder Vorlage des Veranstaltungsprogramms

Vergabegremium: Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung auf Vorschlag der Stipendienkommission des Landes. Die Mitglieder der Kommission sind ehrenamtlich tätig.

Eigenbewerbung: erforderlich

Abgabetermin: jährlich 28. Februar

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsbogen
  • Projektbeschreibung
  • Arbeitsproben
  • Kostenkalkulation
  • Einladung oder Veranstaltungsprogramm
  • für Übersetzerinnen und Übersetzer: Nachweis über bereits erfolgreiche Übersetzertätigkeit

Weitere Informationen: Die Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.

Otte 1 Künstlerhaus Eckernförde

Das Künstlerhaus „Otte1“ – genannt nach seinem Standort in der Ottestraße 1 – ist ein Ort künstlerischen Arbeitens und internationaler Begegnungen. Es fördert durch die Vergabe von Aufenthaltsstipendien professionelle Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik/Komposition. Die vier Ateliers stehen mietfrei zur Verfügung, außerdem erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine finanzielle Unterstützung von aktuell 700,00 Euro im Monat.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online in den Monaten Juni bis August des jeweiligen Vorjahres. Die Auswahl erfolgt durch eine professionell, prominent besetzte Jury in den jeweiligen Bereichen.

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