Ausschreibungen
OPEN CALL: Wortlaut – Die Lesebühne im Literaturhaus SH
PDF mit allen Informationen zum Download
Texte gesucht! Wer möchte den eigenen Text vor Publikum lesen? Wer hat Interesse am Austausch mit anderen und Lust über das Schreiben zu sprechen?
Die Lesebühne Wortlaut bietet allen eine Bühne, die sich ausprobieren wollen. Ohne Druck, dafür mit Neugier sprechen vier Teilnehmende im Anschluss an ihre Lesungen über ihre Texte, deren Entstehung und erste Wege in die Öffentlichkeit.
Für die Teilnahme bewerben können sich alle, die in Schleswig-Holstein leben und am 4. Dezember 2025 Zeit haben, ins Literaturhaus zu kommen. Lyrik, Kurzprosa, Romanauszüge, Erzählungen, unfertige Texte – alle Textsorten sind willkommen.
Wie reiche ich ein?
Einreichungen mit folgenden Dokumenten bitte bis spätestens 13. November 2025 an: lesebuehne-sh(at)literaturhaus-sh.de
1 Text (mit einer Leselänge von bis zu 10 Minuten)
Formlose Kurz-Biografie (Mindestalter: 18 Jahre)
Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
Wie werden die Texte ausgewählt?
Unsere Jury stellt aus den ersten Einsendungen ein Programm zusammen. Ab der zweiten Runde besteht die Möglichkeit, selbst mit zu entscheiden: Die Lesenden der ersten Veranstaltung können Teil der Jury der jeweils nächsten Veranstaltung werden.
Wann findet die erste Lesebühne statt?
Datum: 4. Dezember 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Programm: 4 Lesungen + Werkstattgespräche pro Abend, 15 Minuten Pause
Moderation: Dara Brexendorf
Arbeitsstipendien der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Arbeitsstipendien werden für einen frei gewählten Ort vergeben für die Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater. Maßgeblich für die Vergabe der Stipendien sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das beabsichtigte Projekt.
Gründungsjahr: 2009
Stifter/Träger: Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Anschrift:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Andrea Kühnast
Postfach 7124
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-5883
E-Mail: andrea.kuehnast@bimi.landsh.de
Besucheradresse:
Jensendamm 5
24103 Kiel
Zielgruppe: insbesondere junge professionelle Künstlerinnen und Künstler
Vergabeturnus: jährlich
Vergabeform: Ein Arbeitsstipendium wird mit maximal 6.000 Euro gefördert. Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Nach Abschluss des Projektes ist ein Tätigkeits- und Erfahrungsbericht vorzulegen. Die künstlerischen Ergebnisse der Stipendien werden alle zwei Jahre in geeigneter Form präsentiert.
Voraussetzungen:
- Für Bildende Künstler/innen, Musiker/innen und Bewerber/innen aus dem Theaterbereich der Abschluss der künstlerischen Ausbildung und/oder alternativ Referenzen anerkannter Künstler/innen oder Mentor/innen
- Für Schriftsteller/innen bereits veröffentlichte literarische Werke
- Für Übersetzer/innen der Nachweis bereits erfolgreicher Übersetzertätigkeit
- Wohnsitz/Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein
Vergabegremium: Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein auf Vorschlag der Stipendienkommission des Landes. Die Mitglieder der Kommission sind ehrenamtlich tätig.
Eigenbewerbung: erforderlich
Abgabetermin: jährlich 28. Februar
Bewerbungsunterlagen: Dem Bewerbungsbogen sind eine Projektbeschreibung und Arbeitsproben hinzuzufügen.
Weitere Informationen: Die Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.
Reisestipendien der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Reisestipendien werden vergeben für die Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik und Theater. Sie können für Aufenthalte im In- und Ausland im Rahmen einer Teilnahme an Ausstellungen, Messen, Symposien, Meisterkursen und ähnlichen Veranstaltungen vergeben werden. Maßgeblich ist die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens. Das Reisestipendium soll vorrangig der künstlerischen Weiterentwicklung dienen.
Gründungsjahr: 2009
Stifter/Träger: Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Anschrift:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Frau Andrea Kühnast
Postfach 7124
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-5883
E-Mail: andrea.kuehnast@bimi.landsh.de
Besucheradresse:
Jensendamm 5
24103 Kiel
Zielgruppe: insbesondere junge professionelle Künstlerinnen und Künstler
Vergabeturnus: jährlich
Vergabeform: Die Reisestipendien werden mit maximal 10.000 Euro pro Jahr gefördert (inklusive Reisekosten). Nach Abschluss des Projektes ist ein Erfahrungsbericht mit einem Kostennachweis vorzulegen. Die künstlerischen Ergebnisse der Stipendien werden alle zwei Jahre in geeigneter Form präsentiert.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz/Arbeitsmittelpunkt in Schleswig-Holstein
- Einladung der Veranstalter oder Vorlage des Veranstaltungsprogramms
Vergabegremium: Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung auf Vorschlag der Stipendienkommission des Landes. Die Mitglieder der Kommission sind ehrenamtlich tätig.
Eigenbewerbung: erforderlich
Abgabetermin: jährlich 28. Februar
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsbogen
- Projektbeschreibung
- Arbeitsproben
- Kostenkalkulation
- Einladung oder Veranstaltungsprogramm
- für Übersetzerinnen und Übersetzer: Nachweis über bereits erfolgreiche Übersetzertätigkeit
Weitere Informationen: Die Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.
Otte 1 Künstlerhaus Eckernförde
Das Künstlerhaus „Otte1“ – genannt nach seinem Standort in der Ottestraße 1 – ist ein Ort künstlerischen Arbeitens und internationaler Begegnungen. Es fördert durch die Vergabe von Aufenthaltsstipendien professionelle Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik/Komposition. Die vier Ateliers stehen mietfrei zur Verfügung, außerdem erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine finanzielle Unterstützung von aktuell 700,00 Euro im Monat.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online in den Monaten Juni bis August des jeweiligen Vorjahres. Die Auswahl erfolgt durch eine professionell, prominent besetzte Jury in den jeweiligen Bereichen.